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   BayObLG, 25.08.1976 - BReg. 2 Z 28/76   

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BayObLG, 25.08.1976 - BReg. 2 Z 28/76 (https://dejure.org/1976,3832)
BayObLG, Entscheidung vom 25.08.1976 - BReg. 2 Z 28/76 (https://dejure.org/1976,3832)
BayObLG, Entscheidung vom 25. August 1976 - BReg. 2 Z 28/76 (https://dejure.org/1976,3832)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1976, 227
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91

    Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum

    Es bedarf also grundsätzlich der Zustimmung aller, denen an den einzelnen Wohnungs- und Teileigentumsrechten und damit an den Anteilen am gemeinschaftlichen Eigentum dingliche Rechte zustehen (vgl. auch BayObLGZ 1976, 227/230).

    Die Schmälerung des Haftungsobjektes berührt die Rechtsstellung eines Grundpfandrechtsgläubigers grundsätzlich immer nachteilig (vgl. BayObLGZ 1958, 273/277; 1976, 227/230; 1988, 1/4 f.).

  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 125/83

    Zum Austausch des Sondereigentums unter Beibehaltung des jeweiligen

    Die Miteigentumsquoten können deshalb unter den unmittelbar Beteiligten (im Wege der Auflassung; vgl. BayObLG MittBayNot 1983, 1711172 ) verändert werden, ohne daß es hierzu der Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf (BGH NJW 1976, 1976 f. [= DNotZ 1976, 741 ]; BayObLGZ 1958, 2631265 ff. [= DNotZ 1959, 40/41]; 1976, 2271229 [= MittBayNot 1976, 172 ]; Weitnauer § 3 Rdnr. 27 a).
  • BayObLG, 18.08.1994 - 2Z BR 30/94

    Aufspaltung und Verteilung eines Wohnungseigentums auf die anderen

    (1) Erforderlich für diese Umgestaltung ist die Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung gemäß § 4 Abs. 1 , Abs. 2 Satz 1 WEG , weil sowohl Sondereigentum aufgehoben als auch neues Sondereigentum eingeräumt wird; ferner ist die Eintragung in das Grundbuch notwendig (zur Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum: BayObLGZ 1987, 390/394; zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum: BayObLGZ 1991, 313/316 f.; zur Schaffung neuer Wohnungseigentumsrechte: BayObLGZ 1976, 227; 1992, 40/42; vgl. zum Ganzen Horber/Demharter Anhang zu § 3 Rn. 58, 65, 66).
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